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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96   

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https://dejure.org/1998,6419
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96 (https://dejure.org/1998,6419)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.12.1998 - L 10 VG 43/96 (https://dejure.org/1998,6419)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - L 10 VG 43/96 (https://dejure.org/1998,6419)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 7/94

    Schädigung iS. des § 2 Abs. 1 S. 1 Alt 1 OEG , Mitverursachung, Beweislast

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96
    Verursachung im Sinne des § 2 Abs. 1 Alternative 1 OEG bedeutet nach der auch im Opferentschädigungsgesetz anwendbaren versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie nicht nur einen nicht hinweg zu denkenden Tatbeitrag, sondern ein Verhalten, das neben dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers für den Eintritt des Erfolges wesentlich, das heißt eine annähernd gleichwertige Bedingung, ist (BSG, Urteil vom 15.08.1996 - 9 RVg 6/94 - in: SozR 3-3800 § 2 OEG Nr. 5; BSG, Urteil vom 18.06.1996 - 9 RVg 7/94 - in: SozR 3-3800 § 2 OEG Nr. 4).

    Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit eines Ursachen setzenden Geschehens können subjektive Gesichtspunkte nicht außer acht bleiben (BSG, Urteil vom 18.06.1996 a.a.O.).

    Nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast hat der Beklagte die Nachteile zu tragen, die sich daraus ergeben, daß sich Ausnahmetatbestände im Sinne des § 2 OEG, die eine Versagung der Hinterbliebenenversorgung rechtfertigten, nicht nachweisen lassen (BSG, Urteil vom 18.06.1996 a.a.O.).

  • BSG, 07.11.1979 - 9 RVg 2/78

    Verursachung der Schädigung - Versorgungsrechtliche Kausalitätstheorie -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96
    Entgegen der Auffassung des Beklagten lassen sich unter Berücksichtigung des Gesamtergebnisses der vom SG und dem Senat durchgeführten Ermittlungen Gründe, die zur Versagung der Hinterbliebenenversorgung führen könnten und die sich die Klägerinnen als seine Hinterbliebenen anrechnen lassen müßten (BSG, Urteil vom 07.11.1979 - 9 RVg 2/78 - in: BSGE 49, 104 ff), nicht feststellen.

    Unbilligkeit ist zu bejahen, wenn Eigenarten des Einzelfalles eine staatliche Hilfe nach den allgemeinen Vorschriften des § 1 OEG in Verbindung mit dem BVG als sinnwidrig und damit ungerecht bewerten ließen (BSG, Urteil vom 07.11.1979 - 9 RVg 2/78 - in: BSGE 49, S. 105 ff).

    Da in der 2. Alternative des § 2 Abs. 1 OEG "sonstige Gründe" im Verhältnis zur vorausgehenden Mitverursachung (Erste Alternative) als Versagungsgründe in Betracht kommen, müssen sie unter besonderer Berücksichtigung der Einzelfallgestaltung eine Entschädigung mit einem solchen Gewicht als "unbillig" bewerten lassen, daß dies dem in der 1. Alternative genannten Grund an Bedeutung annähernd gleichkommmt (BSG, Urteil vom 07.11.1979 a.a.O.).

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVg 2/89

    Gewaltopferentschädigung bei riskantem Verhalten des Opfers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96
    Im übrigen verlangt die Rechtsordnung auch nicht, sich unter allen Umständen der Anwendung von Gewalt zu enthalten und rechtswidriger Gewaltanwendung auszuweichen (BSG vom 06.12.1989 - 9 RVg 2/89 - in BSGE 66, 115 ff).

    Deshalb kann dasselbe Verhalten nicht im Rahmen der 1. Alternative als unerhebliche Nichtursache, im Rahmen der 2. Alternative aber gleichwohl als so schwerwiegend gewertet werden, daß deswegen eine Entschädigung unbillig wäre (BSG, Urteil vom 06.12.1989 - 9 RVg 2/89 - in: SozR 3800 § 2 OEG Nr. 6).

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96
    Denn der Angegriffene darf das Mittel benutzen, das mit Sicherheit eine erfolgreiche Abwehr gewährleistet (BGHSt, Urteil vom 24.06.1972 - 2 StR 679/71 - in: BGHStE 24, 356 ff).
  • BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R

    Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96
    Daß C. im Berufungsverfahren von seinem ihm gemäß § 348 Zivilprozeßordnung (ZPO) zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat, steht der Verwertung seiner im Strafverfahren gemachten Aussage nicht entgegen (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R -), zumal er im erstinstanzlichen Verfahren die Aussage nicht verweigert hat.
  • BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 5/95

    Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bei Aids-Infektion

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96
    Mißbilligt in diesem Sinne kann auch ein selbstgefährdendes Verhalten sein (BSG, Urteil vom 18.10.1995 - 9 RVg 5/95 - in: SozR 3-3800 § 1 OEG Nr. 39).
  • BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94

    Leistungsausschluß wegen Mitverursachung im Recht der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96
    Verursachung im Sinne des § 2 Abs. 1 Alternative 1 OEG bedeutet nach der auch im Opferentschädigungsgesetz anwendbaren versorgungsrechtlichen Kausalitätstheorie nicht nur einen nicht hinweg zu denkenden Tatbeitrag, sondern ein Verhalten, das neben dem Beitrag des rechtswidrig handelnden Angreifers für den Eintritt des Erfolges wesentlich, das heißt eine annähernd gleichwertige Bedingung, ist (BSG, Urteil vom 15.08.1996 - 9 RVg 6/94 - in: SozR 3-3800 § 2 OEG Nr. 5; BSG, Urteil vom 18.06.1996 - 9 RVg 7/94 - in: SozR 3-3800 § 2 OEG Nr. 4).
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RV 40/82

    Kompensationsdelikte - Beleidigung und Körperverletzung - Leistungsausschluß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96
    Eventuell bei C. vorliegende Schuldausschließungsgründe, wie zum Beispiel Putativnotwehr, sind nicht zu prüfen, denn der nach dem OEG geltend gemachte Anspruch setzt ein schuldhaftes Handeln des Schädigers nicht voraus (Bundestagsdrucksache 7/2506; BSG, Urteil vom 07.12.1983 - 9a RV 40/82 - in: SozR 3800 § 2 OEG Nr. 4).
  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1998 - L 10 VG 43/96
    Erforderlich ist eine an Gewißheit grenzende Wahrscheinlichkeit, das heißt, ein so hoher Grad der Wahrscheinlichkeit, daß kein vernünftiger Mensch noch zweifelt (BSGE 6, 144).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.1999 - L 10 VG 33/98

    Rücknahme eines Bewilligungsbescheides; Witwen- und Waisenversorgung nach dem

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG handelt es sich bei dem ersten der in dieser Vorschrift genannten Versagungsgründe (Mitverursachung) um einen Sonderfall des an zwei ter Stelle genannten Versagungsgrund (Unbilligkeit), der abschließend regelt, wann die unmittelbare Tatbeteiligung des Geschädigten Leistungen ausschließt (BSG vom 09.12.1998 - B 9 VG 8/97 R -m.w. N; vgl. auch Senatsurteil vom 16.12.1998 -L 10 VG 43/96-).
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